Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode Wohngebiet "Ernst-Thälmann-Straße" in 04886 Beilrode - Bekanntmachung der Genehmigung und des Satzungsbeschlusses - Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 29.10.2024, mit Beschluss-Nr. 02/10/24-8, den Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode – Wohngebiet “Ernst-Thälmann-Straße“ in 04886 Beilrode, in der Fassung vom 22.10.2024, bestehend aus der Planzeichnung und dazugehöriger Begründung sowie der Anlage 1 - Umweltbericht, der Anlage 2 - Grünordnungsplan-Textteil und der Anlage 3 – Wohnraumbedarfsnachweis, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnraum in Einfamilienhausbauweise zu schaffen, unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen, der Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, der Integration des Plangebietes in die Landschaft und der grünordnerischen Maßnahmen zur Kompensation.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 118/5, 118/6 (Teilfläche), 119 (Teilfläche), 205/3 (Teilfläche), 206/1 (Teilfläche) und 206/2 (Teilfläche) der Flur 3, Gemarkung Beilrode, auf einer Planfläche von ca.5.030 m².
Vom Landratsamt Nordsachsen wurde mit Bescheid vom 23.01.2025, Registriernummer 030/02/2025, Aktenzeichen 2022-06220, der Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode - Wohngebiet „Ernst-Thälmann-Straße“ in 04886 Beilrode, in der Fassung vom 22.10.2024, mit der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und den darauf befindlichen textlichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen Begründung, nach § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Entsprechend § 10a BauGB wurde dem Bebauungsplan die zusammenfassende Erklärung beigefügt.
Der Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode - Wohngebiet „Ernst-Thälmann-Straße“ in 04886 Beilrode, in der Fassung vom 22.10.2024, tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Vom Tage der Bekanntmachung an, kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bauamt, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der Dienst- und Geschäftszeiten:
Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich ist der Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode - Wohngebiet „Ernst-Thälmann-Straße“ in 04886 Beilrode, in der Fassung vom 22.10.2024, entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:
Rechtsbehelf:
Beilrode, 26.02.2025
René Vetter
Bauamt, Frau Schultz-Zeidler