Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Blösa II“
Die Bekanntmachung zur öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 08.04.2023 enthielt keinerlei Angaben zur Art der umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen. Das Unterlassen dieser Angaben ist ein beachtlicher Mangel. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die öffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB wiederholt. Es erfolgt keinerlei Änderung bzw. Anpassung der Planunterlagen. Die Planunterlagen entsprechen denen, der zuvor genannten fehlerhaften Auslegung (Entwurf mit Stand vom 23.02.2023). Die im damaligen Auslegungsverfahren bereits eingegangenen Stellungnahmen gelten weiterhin und werden berücksichtigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kubschütz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.03.2023 mit Beschluss-Nr. 161/2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Blösa II“ zur Billigung und Auslegung des Entwurfes beschlossen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll im Ortsteil Blösa der Standort für die Errichtung einer Photovoltaikanlage gesichert werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Blösa II“ findet statt im Zeitraum vom
25.03.2024 bis 26.04.2024.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Blösa II“ (Entwurf mit Stand vom 23.02.2023) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf in der Gemeindeverwaltung in 02627 Kubschütz, Mittelweg 3 im Sekretariat einzusehen.
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Blösa II“ können bis einschließlich 26.04.2024 schriftlich, per E-Mail an sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kubschütz abgegeben werden.
In den bereits erfolgten Beteiligungen nach §§ 4 Abs. 1,2 BauGB wurden keine wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen abgegeben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Blösa II“ schriftlich, per E-Mail an sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kubschütz abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Kubschütz, 16.03.2024 Olaf Reichert, Bürgermeister
Herr Bürgermeister Olaf Reichert E-Mail: sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de