Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ochelmitzer Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ochelmitzer Straße“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 1/2024).
Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Liemehna der Gemeinde Jesewitz, nördlich der „Ochelmitzer Straße“. Im Plangebiet sind zum Teil noch bestehende landwirtschaftliche Anlagen des ehemaligen Offenstalls Liemehna vorzufinden. Der überwiegende Teil der bestehenden Anlagen waren jahrelang ungenutzt und wurden teilweise in den letzten Jahren zurückgebaut. Das Gebiet wird durch die „Ochelmitzer Straße“ im Süden begrenzt. Nördlich, westlich und östlich werden die angrenzenden Flächen landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 44/3 und Teile des Flurstücks 50/7 in der Gemarkung Liemehna Flur 1 auf einer Fläche von ca. 2,11 Hektar. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
26.02.2024 bis einschließlich 28.03.2024
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://jesewitz.de/foerderungen/bauvorhaben.html
https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Zimmer 2.15, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
Boden
Wasser
Klima/Luft
Biotope und Flora
Fauna und biologische Vielfalt
Landschaftsbild
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Sonstige Angaben
DIN 45691:2006-12
Die 45691:2006-12 kann aus Gründen des Urheberrechts nur in der Bauverwaltung des Verwaltungsverbands Eilenburg-West eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@vv-eilenburg-west.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich Landschaftsarchitekten GmbH, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Jesewitz, 07.02.2024
gez. Tauchnitz
Bürgermeister
info@vv-eilenburg-west.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de