Außenbereichssatzung Stadt Klingenthal Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Mühlleithen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.02.2024 bis 08.03.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal

                                                          über die

Aufstellung der Außenbereichsatzung „Mühlleithen“ analog § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

                                                          sowie die

öffentliche Beteiligung zur Außenbereichsatzung „Mühlleithen“ gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Klingenthal stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 der Einleitung des Satzungsverfahrens zur Außenbereichsatzung „Mühlleithen“ (Beschlussnummer: 603) zu. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit analog § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtrat hat weiterhin in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2024 die Entwurfsunterlagen zur Außenbereichsatzung „Mühlleithen“, Fassung Januar 2024, gebilligt und die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden analog § 2 Abs. 2 BauGB (Beschlussnummer: 604) bestimmt.

Wesentliches Ziel der Satzung ist es, im Bereich der Dorfgasse im Ortsteil Mühlleithen die Möglichkeit zur Umsetzung von sonstigen nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich zu erleichtern und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ende der Dorfgasse im Ortsteil Mühlleithen der Große Kreisstadt Klingenthal. Es umfasst mit einer Fläche von ca. 9.912 m² die Flurstücke 941/4, 941/a, 945/2, 945/14 und 945/15 sowie eine Teilfläche der Flurstücke 941/7, 941/8, 944/a, 944/9, 945/16, 948 und 995 der Gemarkung Mühlleithen.

Für die Planung sind die Verfahrensvorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach dem Vereinfachten Verfahren § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden (§ 35 Abs. 6 S. 5 BauGB). Die Erstellung eines Umweltberichtes u. ä. ist im vorliegenden Satzungsverfahren entbehrlich.

Die Entwurfsunterlagen der Außenbereichssatzung „Mühlleithen“ und die Begründung in der Fassung vom Januar 2024 sowie diese Bekanntmachung sind in der Zeit

                                                   vom 05.02.2024 bis 08.03.2024

ins Internet unter www.klingenthal.de/DE/Buerger-und-Rathaus/Bekanntmachungen/index.html eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während des vorab genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Zimmer 107, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der Dienstzeiten:

                                               Montag                  geschlossen

                                               Dienstag               9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                                               Mittwoch               9.00 bis 12.00 Uhr

                                               Donnerstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

                                               Freitag                  9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorrangig elektronisch per E-Mail an beteiligung@stadt-klingenthal.de übermittelt werden. In Ausnahmefällen ist aber weiterhin auch die Übermittlung auf einem anderen Weg z. B. postalisch an Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, ebenda, möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Nachbargemeinden analog § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Klingenthal in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Klingenthal, 30.01.2024
                                                                                                 

Judith Sandner
Oberbürgermeisterin

Kontakt

Große Kreisstadt Klingenthal
Frau Wagner 
Kirchstraße 14
08248 Klingenthal

Tel.: 037467 61-227
Fax: 037467 61-200
E-Mail: beteiligung@stadt-klingenthal.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Große Kreisstadt Klingenthal

vertreten durch die Oberbürgermeisterin Judith Sandner

Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Tel.: 037467 61-0

E-Mail: info@stadt-klingenthal.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Große Kreisstadt Klingenthal

N. N.

Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Tel.: 037467 61-0

E-Mail: info@stadt-klingenthal.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Klingenthal

Bauamt

Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Tel.: 037464 61-210

E-Mail: beteiligung@stadt-klingenthal.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Satzungsverfahrens zur Außenbereichsatzung „Mühlleithen“.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planurkunde
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang