Flächennutzungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

Entwurf der 6. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Wyhratal der Stadt Borna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2024 bis 23.02.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 den Entwurf der 6. Änderung des Teil-FNP Wyhratal, Stand 10/2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 380/35/23). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die vorliegende Planung umfasst Flächen südlich der Kernstadt Borna (Fläche 1.1 – 1.4) und östlich der A72 (Fläche 2.6 teilweise).

Die Flächen südlich der Kernstadt Borna werden wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden: B93, Waldflächen, PV-Anlagen
  • Im Osten: Bahnstrecke Neukieritzsch-Chemnitz
  • Im Süden: Acker- und Waldflächen, Gewerbegebiet Blumroda
  • Im Westen: B93

Die Flächen östlich der A72 werden wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden: Anschlussstelle Borna-Süd der A72
  • Im Osten: Waldflächen
  • Im Süden: Acker- und Waldflächen
  • Im Westen: A72

Das Planungsziel besteht in der Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Mit dieser Darstellung im vorbereitenden Bauleitplan sollen die Voraussetzungen für die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Energiepark Borna –Teilbereich 1“ und „Energiepark Borna – Teilbereich 2“ geschaffen werden.

Der Entwurf der 6. Änderung des Teil-FNP Wyhratal, Stand 10/2023, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom

22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

Zentrales Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna

während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine dreistufige Bewertung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens verfügbar. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E.Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Herr Walter, Telefon 03362/883610, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontakt

Büro Knoblich Landschaftsarchitekten

Herr Walter

Heinrich-Heine-Str. 13

15537 Erkner

Tel.: 03362/883610

Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten

 

oder:

 

Stadtverwaltung Borna

FD31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

Tel.: 03433/873232

Mail: fd31@borna.de

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5. Wer bekommt meine Daten?

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Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

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  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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