Bebauungsplan Gemeinde Göda Beschluss

Bebauungsplan "Wohngebiet Kleinförstchen"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 17.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und der Genehmigung über den
Bebauungsplan „Wohngebiet Kleinförstchen“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Göda hat mit Beschluss vom 26.10.2022 den Bebauungsplan „Wohngebiet Kleinförstchen“ in der Fassung vom 13.10.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan, Umweltbericht einschließlich Grünordnung wurden gebilligt.

Mit Schreiben vom 01.12.2023, AZ: 621.41.P1301 des Landratsamtes Bautzen wurde der Bebauungsplan „Wohngebiet Kleinförstchen“ in der Fassung vom 13.10.2023 genehmigt.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan „Wohngebiet Kleinförstchen“ hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht mit Grünordnung und zusammenfassender Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda während der Dienstzeiten einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gerald Meyer
Bürgermeister

Kontakt

Ansprechpartner: André Laue

Telefon: 035930 58311

E-Mail: andre.laue@goeda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Gutachten
  • Baugrundgutachten
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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