Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und der Genehmigung über den Bebauungsplan „Neubau Schule/Hort Göda“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Göda hat mit Beschluss vom 26.10.2022 den Bebauungsplan „Neubau Schule/Hort Göda“ in der Fassung vom 13.10.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan, Umweltbericht einschließlich Grünordnung wurden gebilligt.
Mit Schreiben vom 04.12.2023, AZ: 621.41.P1300 des Landratsamtes Bautzen wurde der Bebauungsplan „Neubau Schule/Hort Göda“ in der Fassung vom 13.10.2023 genehmigt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan „Neubau Schule/Hort Göda“ hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht mit Grünordnung und zusammenfassender Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda während der Dienstzeiten einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gerald Meyer Bürgermeister
Ansprechpartner: André Laue
Tel.: 035930 58311
e-Mail: andre.laue@goeda.de