STADT WILTHEN
Flächennutzungsplan Stadt Wilthen, 4. Teiländerung
Ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilthen gemäß §6 Abs. 5 Satz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen in der Planfassung vom 22.08.2023 beschlossen.
Mit Bescheid vom 29.08.2024, AZ: 621.39:Wilt-04 hat das Landratsamt Bautzen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5 in 02681 Wilthen, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Wilthen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die in Kraft getretene 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Wilthen unter www.wilthen.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Wilthen, den 01.10.2024
Michael Herfort
Bürgermeister
Stadt Wilthen
Bahnhofstraße 5
02681 Wilthen