Flächennutzungsplan Stadt Wilthen Beschluss

4. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Wilthen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.10.2024 bis 15.10.2025
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Planzeichnung

STADT WILTHEN

Flächennutzungsplan Stadt Wilthen, 4. Teiländerung

Ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilthen gemäß §6 Abs. 5 Satz 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen in der Planfassung vom 22.08.2023 beschlossen.

Mit Bescheid vom 29.08.2024, AZ: 621.39:Wilt-04 hat das Landratsamt Bautzen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5 in 02681 Wilthen, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Wilthen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die in Kraft getretene 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilthen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Wilthen unter www.wilthen.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Wilthen,  den 01.10.2024

Michael Herfort

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Wilthen

Bahnhofstraße 5

02681 Wilthen

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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