Bekanntmachung über die Genehmigung des Bebauungsplanes der Stadt Königsbrück „Am Erlichtteich“ – 1. Änderung
Der vom Stadtrat am 05.07.2022 beschlossene Bebauungsplan der Stadt Königsbrück „Am Erlichtteich“, wurde mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde am 09.06.2022 genehmigt. Der Bebauungsplan „Am Erlichtteich“ tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan in der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, während der Dienstzeiten über einen Zeitraum von 4 Wochen ab Bekanntmachung einsehen oder über dessen Inhalt Auskunft erlangen.
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Bau GB (Baugesetzbuch) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 2 Bau GB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 Bau GB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Königsbrück, 31.07.2023 Heiko Driesnack, Bürgermeister
Frau Yvonne Ebert
035795 388-23