Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baschütz NORD“ nach § 10 Abs. 3 BauGB
Die Gemeinde Kubschütz gibt hiermit bekannt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Baschütz NORD“ in der Fassung vom 21.03.2023 durch Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 13.07.2023, Aktenzeichen 621.41.P1289, genehmigt wurde.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, in 02627 Kubschütz während der angegebenen Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Gemäß §10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Kubschütz, 29.07.2023 Olaf Reichert, Bürgermeister
Gemeinde Kubschütz
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