Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Kubschütz Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Baschütz NORD"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.07.2023 bis 29.07.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baschütz NORD“ nach § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeinde Kubschütz gibt hiermit bekannt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Baschütz NORD“ in der Fassung vom 21.03.2023 durch Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 13.07.2023, Aktenzeichen 621.41.P1289, genehmigt wurde.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, in 02627 Kubschütz während der angegebenen Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Dienstag               09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag          09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag                 09:00 - 12:00 Uhr

Gemäß §10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kubschütz, 29.07.2023                                              Olaf Reichert, Bürgermeister

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Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Zusammenfassende Erklärung

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