Bebauungsplan Stadt Lößnitz Beschluss

Bebauungsplan „Einbeziehung weiterer Wohnnutzungen am Erzgebirgsblick“ in Lößnitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.07.2023 bis 27.07.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan „Einbeziehung weiterer Wohnnutzungen am Erzgebirgsblick“ in Lößnitz gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 den Bebauungsplan „Einbeziehung weiterer Wohnnutzungen am Erzgebirgsblick“ in Lößnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom Juni 2023, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Juni 2023 wurde gebilligt.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss des Bebauungsplanes hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit Begründung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude II, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz während der Sprechzeiten:

Montag           09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Gemäß §10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.stadt-loessnitz.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Lößnitz, den 13.07.2023                                                       Alexander Troll

                                                                                              Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gültiger Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.         die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.         Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind,

3.         der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.         vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lößnitz, den 13.07.2023                                                        Alexander Troll

                                                                                              Bürgermeister

Kontakt

Frank Rother

Amtsleiter

Bau- und Ordnungsamt

Stadtverwaltung Lößnitz

Marktplatz 1

08294 Lößnitz

Tel.: +49 3771 5575-40

Fax.: +49 3771 5575-68

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

Informationen

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