Bebauungsplan Gemeinde Beilrode Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark / Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Döbrichau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 31.01.2024 bis 31.01.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses - Inkrafttreten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode "Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau" nach § 12 BauGB                      Gemarkung Döbrichau, Flur 1, Flurstücke 8 tlw., 9 tlw. 14, 15, 20 tlw., 22, 23, 24/2, 25/1 und 25/2

Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 19.09.2023, mit Beschluss-Nr. 275/09/23-7, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau“ und die dazugehörige Begründung sowie die Anlage Textfestsetzungen und die Anlage Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch, in der Fassung vom 19.09.2023, als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Döbrichau, Flur 1, die Flurstücke oder Teilbereiche der Flurstücke: 8 tlw., 9 tlw., 14, 15, 20 tlw., 22, 23, 24/2, 25/1 u. 25/2, mit einer Gesamtfläche von ca. 24,5 ha und ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfassen:

nördlich: die Bahnlinie Leipzig - Cottbus sowie Leipzig - Hoyerswerda

westlich: das Waldgebiet (Falkenstruth) mit angrenzenden Forstwegen,

östlich: den Verbindungsweg nach Rehfeld-Bahnhof (Landesgrenze zu Brandenburg, Feld- und   landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche und Waldgebiete sowie die Waldsiedlung

südlich: das Waldgebiet (Falkenstruth) mit Forstwegen

Vom Landratsamt Nordsachsen wurde mit Bescheid vom 15.12.2023, Registriernummer: 030/06/2023, Aktenzeichen 2022-06010, der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau“  in der Fassung vom 19.09.2023, bestehend aus:

  • der Planzeichnung - Teil A mit Planzeichenerklärung und Teil B - den Textlichen  Festsetzungen und Rechtsgrundlagen
  • der Anlage A-IV - Vorhaben- und Erschließungsplan, M 1:2000
  • der Anlage A-V  - Bestandskartierung - Biotoptypen, M 1:3000
  • der dazugehörigen Begründung,
  • der Anlage - Textfestsetzungen,
  • der Anlage – Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau“  in der Fassung vom 19.09.2023  tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Vom Tage der Bekanntmachung an, kann dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der Dienst- und Geschäftszeiten

Montag:           09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag:         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch:         keine Sprechzeiten

Donnerstag:     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag:            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaik-anlage bei Döbrichau“  in der Fassung vom 19.09.2023, entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar                                                                                            

auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter: https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html

und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Rechtsbehelf:

  1. Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44, Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44, Abs. 5 BauGB hingewiesen.
  1. Beachtliche Verletzungen der in § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214, Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214, Abs. 3, Satz 2 beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
  1. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der derzeit gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 4,  Abs. 4 SächsGemO, nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden.

Beilrode, den 31.01.2024

René Vetter

Bürgermeister            

Kontakt

Frau Schultz-Zeidler, Bauamt - Gemeindeverwaltung Beilrode

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