Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses - Inkrafttreten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode "Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau" nach § 12 BauGB Gemarkung Döbrichau, Flur 1, Flurstücke 8 tlw., 9 tlw. 14, 15, 20 tlw., 22, 23, 24/2, 25/1 und 25/2
Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 19.09.2023, mit Beschluss-Nr. 275/09/23-7, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau“ und die dazugehörige Begründung sowie die Anlage Textfestsetzungen und die Anlage Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch, in der Fassung vom 19.09.2023, als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Döbrichau, Flur 1, die Flurstücke oder Teilbereiche der Flurstücke: 8 tlw., 9 tlw., 14, 15, 20 tlw., 22, 23, 24/2, 25/1 u. 25/2, mit einer Gesamtfläche von ca. 24,5 ha und ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfassen:
nördlich: die Bahnlinie Leipzig - Cottbus sowie Leipzig - Hoyerswerda
westlich: das Waldgebiet (Falkenstruth) mit angrenzenden Forstwegen,
östlich: den Verbindungsweg nach Rehfeld-Bahnhof (Landesgrenze zu Brandenburg, Feld- und landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche und Waldgebiete sowie die Waldsiedlung
südlich: das Waldgebiet (Falkenstruth) mit Forstwegen
Vom Landratsamt Nordsachsen wurde mit Bescheid vom 15.12.2023, Registriernummer: 030/06/2023, Aktenzeichen 2022-06010, der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau“ in der Fassung vom 19.09.2023, bestehend aus:
genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaikanlage bei Döbrichau“ in der Fassung vom 19.09.2023 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Vom Tage der Bekanntmachung an, kann dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der Dienst- und Geschäftszeiten
Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark / Photovoltaik-anlage bei Döbrichau“ in der Fassung vom 19.09.2023, entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar
auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter: https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html
und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Rechtsbehelf:
Beilrode, den 31.01.2024
René Vetter
Bürgermeister
Frau Schultz-Zeidler, Bauamt - Gemeindeverwaltung Beilrode