Das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen hat den Bebauungsplan mit Bescheid vom 15.05.2023 (Aktenzeichen 21B170068) genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung (An der Hauptstraße 10, 09600 Oberschöna) sind:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Oberschöna, 27.07.2023, Bürgermeister Rico Gerhardt
Verwaltungsbüro der Gemeindeverwaltung
Petra Päsler-Kaczorowski
Tel. 037321 - 88711
E-Mail: petra.paesler@gemeinde-oberschoena.de