Bebauungsplan Gemeinde Gelenau Beschluss

Bebauungsplan "Wohngebiet an der oberen Schule"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.12.2022 bis 20.12.2023
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Planzeichnung

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der oberen Schule“ in der Gemeinde Gelenau im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 mit Beschluss-nummer 51/2022 den Bebauungsplan „Wohngebiet an der oberen Schule“ in der Gemeinde Gelenau bestehend aus der Planzeichnung M 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom März 2022 mit redaktionellen Änderungen vom 20.09.2022 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Wohngebiet an der oberen Schule“ tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit Begründung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1, 09423 Gelenau / Erzgeb. im Bauamt (1. Stock, Zimmer 2.12) während folgender Zeiten:

            Dienstag         08:15 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

            Donnerstag    08:15 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

            Freitag             08:15 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt:

www.gelenau.de/index.php/rathaus/ortsrecht

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Schreiter

Bürgermeister                                                                       Siegel

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gelenau

Rathausplatz 1

09423 Gelenau

Tel.: 037297 84960

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