Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan „B-Plan Gewerbehof Liebon“
Der Gemeinderat der Gemeinde Göda hat am 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "B-Plan Gewerbehof Liebon" beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 18/3 Gemarkung Liebon und 24/2 Gemarkung Zscharnitz.
Die Gemeinde Göda möchte die Verkehrsfläche entsprechend ihrer Ziele der Gemeindeentwicklung, wie:
nachnutzen lassen und eine gewerbliche Nutzung auf der Fläche ermöglichen.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Grünordnungsplan in der Fassung vom 25.11.2022:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 25.11.2022:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „B-Plan Gewerbehof Liebon“ findet im Zeitraum vom 19.12.2022 – 31.01.2023 statt.
Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, sich im o.g. Zeitraum, außer zwischen 27.12. und 30.12.2022, (Hinweis: zwischen dem 27.12. und dem 30.12.2022 bleibt das Gemeindeamt geschlossen) bei der Gemeindeverwaltung Göda, Technisches Amt, Schulstraße 14, in 02633 Göda, während der Dienststunden:
Di. 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Do. 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 11.30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung außerhalb der Dienststunden frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Hinweise, Anregungen während der Auslegungsfrist können vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise und Anregungen finden keine Berücksichtigung.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Göda unter folgendem Pfad: https://www.goeda.de/inhalte/goeda/_aktuelles/aktuelles und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 31.01.2023 mündlich; schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, in 02633 Göda abgegeben werden.
G. Meyer, Bürgermeister
Ansprechpartner: André Laue
Tel.: 035930 58311
e-Mail: andre.laue@goeda.de