Bebauungsplan Gemeinde Mülsen Öffentliche Auslegung

3. Änderung Bebauungsplan "Rittergut/Schloss/Park"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.12.2022 bis 09.01.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2022 mit Beschluss-Nr. 92/2022 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Rittergut/Schloss/Park“ im OT Thurm gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Bürger durch öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung mit einer Größe von ca. 2.300 m² umfasst den Bereich der Flurstücke 655/1; 655/2; 655/3; 655/5 und 655/6 der Gemarkung Thurm. Das Änderungsverfahren soll zu den Festsetzungen zum Mischgebiet 7 (MI 7) erfolgen.

Gemäß Aufstellungsbeschluss Nr. 33/2022 vom 04.04.2022 wird das Planverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da die zulässige überbaubare Grundfläche des Bebauungsplans nach § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 10.000 m² beträgt.

Da die Vorschriften des § 13a BauGB Anwendung finden, wird gemäß § 13 Abs. 3, Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen. Die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB ist entbehrlich.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Rittergut/Schloss/Park“ im OT Thurm der ARC Architektur Concept Pfaffhausen & Staudte Gbr, Scheringerstraße 3, 08056 Zwickau, bestehend aus zeichnerischem und textlichem Teil und der Begründung vom 13.07.2022 sowie der Synopse liegen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08.12.2022 bis 09.01.2023

in der Gemeindeverwaltung Mülsen, Bauamt Zimmer 126, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen während der Öffnungszeiten

            Montag:                                  9.00 Uhr – 12.00 Uhr

            Dienstag:                               9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

            Donnerstag:                          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

            Freitag:                                   9.00 Uhr – 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Darüber hinaus werden die entsprechenden Unterlagen nach § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegezeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Mülsen (www.muelsen.de, Menüpunkt Rathaus-Amtsblatt) sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt.

Hauptsächliche Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes im Bereich des MI 7 (Mischgebiet 7) sind der Abschluss der Wiederbebauung der Nordseite des Wirtschaftshofs durch eine geschlossene Bebauung unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes in Anlehnung an die historische Ortsgestaltung und die Gestaltung eines harmonischen Ortsbildes um diesen wichtigen Ortsplatz. Diese Ziele und Zwecke der Planung werden mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes weiterverfolgt.

Durch das Änderungsverfahren sollen nunmehr Festsetzungen im Bereich des MI 7 (Mischgebiet 7) insoweit verändert werden, dass die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine geschlossene Reihenhausbebauung mit max. 2 Vollgeschossen unter Beibehaltung des Mischgebiets-Charakters und der städtebaulichen Grundstruktur geschaffen werden können.

Das städtebauliche Erfordernis der 3. Änderung des Bebauungsplans besteht in der baurechtlichen Sicherung der städtebaulich notwendigen baulich-räumlichen Fassung der Nordseite des Platzes an der Festscheune durch einen geschlossenen Baukörper aus Reihenhäusern mit für Teilbereiche zwingend festgesetzter nichtstörender gewerblicher Nutzung.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Mülsen, den 11.11.2022

Michael Franke

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Mülsen

Bauamtsleiter

André Rademacher

037601 50072

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Synopse
  • Bekanntmachung

Informationen

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