Bebauungsplan Gemeinde Kubschütz Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Blösa II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.12.2022 bis 13.01.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Blösa II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kubschütz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.11.2022 mit Beschluss-Nr. 149/2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Blösa II“ zur Aufstellung beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll im Ortsteil Blösa der Standort für die Errichtung einer Photovoltaikanlage gesichert werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Blösa II“ findet statt im Zeitraum statt:

vom 12.12.2022 bis 13.01.2023.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Blösa II“ (Vorentwurf mit Stand vom 28.10.2022) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG, den Vorentwurf nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: (03591) 525250 oder per E-Mail an sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de) in 02627 Kubschütz, Mittelweg 3 im Sekretariat einzusehen.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Blösa II“ können bis einschließlich 13.01.2023 schriftlich, per E-Mail an sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kubschütz abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Blösa II“ schriftlich, per E-Mail an sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kubschütz abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Gemeinde Kubschütz

Mittelweg 3

02627 Kubschütz

sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de

Landschaftsarchitekturbüro Panse

Martin-Hoop-Straße 12

02627 Bautzen

Frau Dipl.-Ing. (FH) Jana Menzel

info@la-panse.de

 

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