Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Mülsen Beschluss

vorhabenbezogener Änderungsbebauungsplan „Errichtung Unterstellhalle/Erweiterung Betriebsgebäude“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 31.08.2022 bis 30.08.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 mit Beschluss-Nr. 76/2022 den vorhabenbezogenen Änderungsbebauungsplan „Errichtung Unterstellhalle für Landmaschinen und Geräte/Erweiterung Betriebsgebäude Reinsdorfer Straße 8b“ mit zeichnerischem Teil (M 1:500) und textlichem Teil vom 08.04.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 08.04.2022 als Satzung beschlossen.

Die Satzung des vorhabenbezogenen Änderungsbebauungsplans „Errichtung Unterstellhalle für Landmaschinen und Geräte/Erweiterung Betriebsgebäude Reinsdorfer Straße 8b“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Mülsen St. Niclas, südwestlich der St. Niclaser Hauptstraße an der Reinsdorfer Straße. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Änderungsbebauungsplan „Errichtung Unterstellhalle für Landmaschinen und Geräte/Erweiterung Betriebsgebäude Reinsdorfer Straße 8b“ ist in beiliegendem Kartenausschnitt dargestellt.

Jedermann kann diese Satzung, den Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung in der Gemeindeverwaltung Mülsen einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Die Einsichtnahme ist in der

Gemeindeverwaltung Mülsen

- Bauamt, Zimmer 126 -

St. Jacober Hauptstr. 128

08132 Mülsen

zu den Öffnungszeiten möglich.

Die in Kraft getretene Satzung des vorhabenbezogenen Änderungsbebauungsplans „Errichtung Unterstellhalle für Landmaschinen und Geräte/Erweiterung Betriebsgebäude Reinsdorfer Straße 8b“ wird mit zeichnerischem Teil (M 1:500) und textlichem Teil vom 08.04.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 08.04.2022 ergänzend in das Internetportal der Gemeinde Mülsen eingestellt (www.muelsen.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung in § 214 Abs. 3 Satz. 2 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

  • die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  • die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Mülsen, den 09.08.2022

Michael Franke

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Mülsen

Bauamtsleiter

André Rademacher

037601 50072

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung Satzung
  • Begründung
  • Anlagen zur Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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