Der Fuhrbetrieb Kießling GbR plant in Reuth auf den Flurstücken 639/5, 639/3, 649/1, welche sich alle im Eigentum der Fam. Kießling befinden sowie Teilflächen der Flurstücke 641/1, 641/2 und 642/1 sowie jeweils Teilflächen der Flurstücke 643/3 (Am Wall) und 609 (Wallstraße), auf denen öffentlich gewidmete Straßen liegen, die Herstellung der planungsrechtlichen Ordnung zur Sicherung des Gewerbestandortes der Firma. Die soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes planungsrechtlich abgesichert werden.
Die Planung umfasst einen Fuhrbetrieb, bestehend aus einer Lagerhalle und den erforderlichen Erschließungs- und Lkw-Abstellflächen auf den Flurstücken 639/3 und 639/5 Gemarkung Reuth, einer Lkw-Garage für kleinere Reparaturarbeiten mit 2 Lkw-Stellplätzen und integriertem Büro, einem Lkw-Waschplatz, eine Dieseltankanlage sowie ein dem Gewerbebetrieb zugeordnetes Wohngebäude samt Garage auf dem Flurstück 649/1 der Gemarkung Reuth.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wallstraße – Reuth“ wird wie folgt begrenzt:
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wallstraße – Reuth“ ist aus dem beigefügten Plan (unmaßstäblich) zu entnehmen. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 7.000 m².
Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt bei den Gemeinden. In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.
Der Gemeinderat Weischlitz hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2022 nachstehenden Beschluss gefasst:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird beabsichtigt, Festsetzungen zur Zulässigkeit für die Nutzung eines Fuhrunternehmens mit einer Lagerhalle und einer Garage für Lkw´s sowie dem zum Gewerbebetrieb zugehörigen Wohnhaus als Ausnahme innerhalb eines Gewerbegebietes nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO innerhalb des Geltungsbereiches zu treffen.
Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist obenstehend dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Weischlitz, 21.06.2022
Steffen Raab
Bürgermeister
Frau Härtl