Bebauungsplan Gemeinde Beilrode Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark / Photovoltaik-Freiflächenanlage Beilrode

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 27.03.2024 bis 26.03.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Genehmigung u. des Satzungsbeschlusses – Inkrafttreten – zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode "Solarpark Beilrode" nach § 12 BauGB, in 04886 Beilrode          

Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 20.11.2023, mit Beschluss-Nr. 298/11/23-7, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Solarpark Beilrode“ mit Anlagen und die dazugehörige Begründung sowie die Anlage Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.                                                       

Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen, unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.                                                                                                                               

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Beilrode, Flur 1, mit den Flurstücken oder Teilflächen der Flurstücke: 226, 227, 296, 229 und 297,       

Flur 2, mit den Flurstücken oder Teilflächen der Flurstücke: 63, 84, 48, 55, 62, 59, 57, 152, 153, 56, 58, 60, 64, 65, 66, 69, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 167, 168, Flur 6, mit den Flurstücken oder Teilflächen der Flurstücke: 89, 61/2, 99, 133, 134, 65, 66, 63, 67, 68, 71, 142, 58, 64, 69, 70, 84, 91, 93, 98, 100, 103, 104, 105, 106, 108, 131, 132, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 143, 144, 145, 148, 149, 150, 151, 61/1, 92/2, 92/1, 146, 147, 101, 102, 107, 90, Flur 7, mit den Flurstücken oder Teilflächen der Flurstücke: 13, 12, 92, 94, 90, 15, 16, 28, 14, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 31, 32/1, 32/2, 19, 29.           

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Größe von ca. 105,2 ha und einer davon anteiligen Sondergebietsfläche von ca. 87,3 ha, befindet sich östlich von Beilrode und ist nachfolgend auf der Planzeichnung nachrichtlich (unmaßstäblich) wiedergegeben. Er befindet sich östlich von Beilrode, in einer Entfernung von ø 1,3 km der bebauten Grundstücke (Entfernungsangabe ohne die direkten Anwohner der Falkenstruth) und wird bis zum Waldgebiet Falkenstruth herangeführt; nördlich der Bahnlinie erstreckt sich die Anlage bis zum Triftweg und südlich der Bahnlinie bis zum Falkenstruther Weg.

Vom Landratsamt Nordsachsen wurde mit Bescheid vom 07.02.2024,  Registriernummer 030/02/2024, Aktenzeichen 2022-06016 der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Beilrode“ Gemeinde Beilrode in der Fassung vom 20.11.2023 mit der Planzeichnung im Maßstab 1:4.000 und den darauf befindlichen textlichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen Begründung nach § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Beilrode“ nach § 12 BauGB in der Fassung vom 20.11.2023 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Vom Tage der Bekanntmachung an, kann der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bauamt, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der Dienst- und Geschäftszeiten:

Montag:           09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag:         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch:         keine Sprechzeiten

Donnerstag:     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag:            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode „Solarpark Beilrode“, in der Fassung vom 20.11.2023, entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

Rechtsbehelf:

  1. Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44, Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44, Abs. 5 BauGB hingewiesen.
  1. Beachtliche Verletzungen der in § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214, Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214, Abs. 3, Satz 2 beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
  1. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der derzeit gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 4,  Abs. 4 SächsGemO, nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden.

Beilrode, den 27.03.2024

René Vetter

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt - Frau Schultz-Zeidler

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO 1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlicher: Gemeinde Beilrode, Bürgermeister Rene Vetter Anschrift: Bahnhofstraße 21; 04886 Beilrode E-Mail-Adresse: gemeinde@beilrode.com Telefonnummer: 03421 73220

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Verantwortlicher: DEKRA Automobil GmbH, ext. Datenschutzbeauftragter, Herr Jürgen Hähnel Anschrift: Torgauer Straße 235; 04347 Leipzig E-Mail-Adresse: juergen.haehnel@dekra.com Telefonnummer: 0341 25939-31

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Solarpark Beilrode. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§3-4c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst, e DSGVO i.V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten: Folgende Daten werden verarbeitet: Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten).

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