Bebauungsplan Gemeinde Beilrode Beschluss

Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode "An der Kirchstraße" in 04886 Beilrode, OT Döbrichau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.06.2022 bis 31.07.2023
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan gemäß §13b BauGB der Gemeinde Beilrode

 „An der Kirchstraße“ in 04886 Beilrode, OT Döbrichau

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses – Inkrafttreten – sowie Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung vom LRA Nordsachsen

Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 17.05.2022, mit Beschluss-Nr. 03/05/20-7, den Bebauungsplan nach § 13b BauGB „An der Kirchstraße“ in 04886 Beilrode, Ortsteil Döbrichau und die dazugehörige Begründung gem. § 9 (8) BauGB, in der Fassung vom 29.04.2022, als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Döbrichau, Flur 5, die Flurstücke oder Teilbereiche der Flurstücke 28/1, 30/1, 31, 35/3, 42, 43, 44/1, 44/2, 45/8, 45/12 sowie Flur 3, die Flurstücke oder Teilbereiche der Flurstücke 9/1, 43, 58, 122 und ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Vom Landratsamt Nordsachsen wurde mit Bescheid vom 10.02.2022, Registriernummer: 030/01/2022, Aktenzeichen 2020-06148, der Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode „An der Kirchstraße“ in 04886 Beilrode, OT Döbrichau, nach § 13b BauGB, in der Fassung vom 27.08.2021, bestehend aus:

  • der Planzeichnung auf 1 Stück Zeichnungsblatt, mit Rechtsgrundlagen, mit zeichnerischer Darstellung des Lageplans (M1:500), der Planzeichenerklärung, den Textfestsetzungen, dem Übersichtsplan (M1:20000) und den Verfahrensvermerken,
  • der dazugehörigen Begründung, gem. § 9 (8) BauGB,
  • der Anlage 1 – Pflanzliste,
  • der Anlage 2 – Wohnraumbedarfsnachweis,

mit Maßgabe genehmigt, diese wurde aufgenommen und berücksichtigt und ist in der als Satzung beschlossenen Fassung vom 29.04.2022 enthalten.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 29.04.2022 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Vom Tage der Bekanntmachung an, kann dieser Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der Dienst- und Geschäftszeiten

Montag:           09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag:         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch:         keine Sprechzeiten

Donnerstag:     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag:            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich ist der Bebauungsplan gem. § 13b BauGB der Gemeinde Beilrode „An der Kirchstraße“ in 044886 Beilrode, OT Döbrichau, in der Fassung vom 29.04.2022, entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar                                                                                             

auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter: https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-ver%C3%B6ffentlichungen.html

und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Rechtsbehelf:

1. Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44, Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44, Abs. 5 BauGB hingewiesen.

2. Beachtliche Verletzungen der in § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214, Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214, Abs. 3, Satz 2 beachtlichen Mängeln des Abwägungs-vorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

3. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der derzeit gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 4,  Abs. 4 SächsGemO, nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden.

Beilrode, den 29.06.2022

 

René Vetter

Bürgermeister

Kontakt

Bauamt - Frau Schultz-Zeidler

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