Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lößnitz Beschluss

Stadt Lößnitz Öffentl. Bekanntmachung des SB der ES Dreihansner Straße, Kreuzung Kühnhaider Straße

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 24.06.2022 bis 23.06.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Ergänzungssatzung „Dreihansner Straße, Kreuzung Kühnhaider Straße“

Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner Sitzung am 01.06.2022 mit Beschluss-Nr. SR/2022/0029 die Ergänzungssatzung „Dreihansner Straße, Kreuzung Kühnhaider Straße“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung 06/2021, redaktionell ergänzt 02/2022 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung in Kraft.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Ergänzungssatzung mit der Begründung zu jedermanns Einsicht ab sofort in der Stadtverwaltung Lößnitz, Verwaltungsgebäude 2, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz während der nachfolgenden Sprechzeiten

Montag           9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag         9.00 - 12.00 Uhr  und  13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag     9.00 - 12.00 Uhr  und  13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag            9.00 - 12.00 Uhr

kostenlos bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich kann die Ergänzungssatzung über das Internetportal der Stadt Lößnitz (www.stadt-loessnitz.de) sowie über das Zentrale Landesportal (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Ihrer Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  • Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  • vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch der Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolge hingewiesen worden ist.

Lößnitz 07.06.2022

Alexander Troll                                                                                  (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lößnitz, Verwaltungsgebäude 2, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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