Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Rabenau Aufstellungsbeschluss

Solarpark Spechtritz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2022 bis 06.08.2022
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Planzeichnung

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4 und 54/5 der Gemarkung Spechtritz mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 30.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ für die Flurstücke 51, 54/4 und 54/5 der Gemarkung Spechtritz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer voraussichtlichen Nennleistung von 6 MW ermöglicht werden. Betroffen ist eine Fläche von ca. 6,9 ha.

Der künftige räumliche Geltungsbereich an der Straße Zum Mühlfeld und ist im angefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt. Des Weiteren ist parallel der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Fläche bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt wird. Für die Änderung des Flächennutzungsplans kommt eine Ausweisung als Sondergebiet Solarpark in Betracht. Das Verfahren erfolgt vereinfacht gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Rabenau, 01.07.2022

gez. Paul
Bürgermeister

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