Der Gemeinderat der Gemeinde Weischlitz hat am 20.09.2021 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaikanlage Gutenfürst“ nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden: landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland)
im Osten: Gewerbestandort Gutenfürst
im Süden: Gemeindestraße „Am Gewerbegebiet“
im Westen: Anlagen der Deutschen Bahn (Bahnlinie 6362 Leipzig – Hof).
Die Lage des Plangebietes und seine Umgrenzung sind aus dem beiliegend abgedruckten unmaßstäblichen Lageplanauszug ersichtlich.
Maßgebend ist die Abgrenzung auf dem Teil A1 – Planzeichnung/Rechtsplan.
Die Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis gilt wegen Fristablauf (Genehmigungsfiktion) mit dem 03.03.2022 als erteilt. Dies wurde mit Schreiben des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 17.03.2022. bestätigt.
Die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaikanlage Gutenfürst“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaikanlage Gutenfürst“ in der Fassung vom September 2021, bestehend aus
Teil A - Planzeichnung/Rechtsplan
Teil B - Textliche Festsetzungen
Teil C - Hinweise
tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Photovoltaikanlage Gutenfürst“ mit Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann bei der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Bauverwaltung (Anbau) Zi. B 1.06, Am Alten Gut 3, 08538 Weischlitz während der üblichen Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Die in Kraft getretene Satzung mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend in das Internet unter www.weischlitz.de unter der Rubrik Bauleitplanung/Bebauungspläne eingestellt sowie über das zentrale Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Weischlitz, den 11.04.2022
Steffen Raab
Bürgermeister
Gemeinde Weischlitz
Frau Antje Härtl