Bebauungsplan Stadt Borna Beschluss

rechtskräftiger Bebauungsplan "Wohngebiet Gnandorf" - 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.02.2022 bis 14.02.2023
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Planzeichnung

Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB „Wohngebiet Gnandorf“ gemäß § 10 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 mit Beschlussnummer 211/19/21 die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB „Wohngebiet Gnandorf“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Stand 11/2021) als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude, An der Wyhra 1 in 04552 Borna, Zimmer 202 während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kontakt

Stadtverwaltung Borna

FD 31 - Bauverwaltung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

Markt 1

04552 Borna

Telefon: 03433 / 873 232

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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