Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Ergänzungssatzung „Grumbacher Straße, Flurstück 74/8“ Gemarkung Reichenbach
Der Gemeinderat Callenberg hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 mit Beschluss-Nr. 17/2022 die Ergänzungssatzung „Grumbacher Straße, Flurstück 74/8“ der Gemarkung Reichenbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom März 2022 zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Ergänzungssatzung mit der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Callenberg während der Sprechzeiten bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich kann die Ergänzungssatzung über das Internetportal der Gemeinde Callenberg (www.callenberg.de) sowie über das Zentrale Landesportal (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.
Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs.1 BauGB werden:
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Callenberg, den 16.04.2022
Röthig
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Callenberg
Bauamt Frau Haubold
Tel.: 03723 - 69996-40
haubold@callenberg.de