Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Flurblick Schmölen“ im OT Schmölen - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2022 bis 09.03.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 05.05.2021 mit Beschluss-

Nr. 199/20/21 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Flurblick Schmölen“ beschlossen.

Mit Beschluss vom 12.01.2022 unter der Beschluss-Nr. 265/26/22 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Flurblick Schmölen“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ein Areal im südwestlichen Siedlungsrand des Ortsteiles Schmölen an der Straße „Am Walde“, soll durch das Bebauungsplanverfahren entsprechend eine städtebaulich geordnete Entwicklung erfahren. In diesem Bereich soll das Planungsrecht für die Errichtung von 3 neuen Eigenheimstandorten geschaffen werden.

Im  Flächennutzungsplan mit Genehmigungstand vom 30.09.2011 ist der Plangeltungsbereich nördlich der Straße „Am Walde“ als geplante Wohnbaufläche und südlich als Landwirtschaftsfläche dargestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 222, 221/2, 221/3, 221/4, 220/2, 182/1, 182/2 und teilweise 189 der Gemarkung Schmölen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Unterlagen bestehen aus Planteil, Begründung und Umweltbericht. Ergänzt werden die Unterlagen von den nach Einschätzung der Gemeinde Bennewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom

Landratsamt Landkreis Leipzig

- Informationen zu Altlasten und Entwässerung.

- Hinweise zu Inhalten zum Umweltbericht, Bodenschutz, Entwässerung und

  Immissionsschutz    

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen

      - Informationen zum Hochwasserschutz

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

- Hinweise zu Radonschutz, natürliche Radioaktivität und Geologie

Weiter liegen mit dem Umweltbericht umweltrelevante Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Fläche, Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter vor.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 07.02.2022 bis einschließlich 09.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten: 

Montag nach Terminvereinbarung

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Terminvereinbarung

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Da der öffentliche Besucherverkehr auf Grund der aktuellen Lage durch den Coronavirus eingeschränkt ist, bitten wir Sie, unter der Telefonnummer 034258932-27 einen Termin für die Einsichtnahme in die Unterlagen zu vereinbaren.

Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet:

 www.gemeinde-bennewitz.de

 eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Marc Werner

Gemeindeverwaltung Bennewitz,

Zimmer 214

Bahnhofstraße 24

04828 Bennewitz

Telefon: 03425 893227

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbericht
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.