Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Arnsdorf Erneute Beteiligung

Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2022 bis 11.03.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf"

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf" in der Fassung vom 05.04.2019 hat in der Zeit vom 24. Juni 2019 bis einschließlich 26. Juli 2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Planentwurf beteiligt.

Zur Berücksichtigung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde der 2. Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf" in der Fassung vom 28.08.2020 erarbeitet.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf " in der Fassung vom 28.08.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022

zu den Dienstzeiten im Bauamt der Gemeinde Arnsdorf, 01477 Arnsdorf, Bahnhofstraße 15, 1. OG, Beratungsraum.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Arnsdorf unter www.gemeindearnsdorf.de/verwaltung/offenlegung-bauleitplanung einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035200 252-0 oder per E-Mail an post@gemeinde-arnsdorf.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035200 252-0 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@gemeinde-arnsdorf.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Frank Eisold

Bürgermeister

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf"

Kontaktperson

Frau Schöne

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Deckblatt
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
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