Bebauungsplan „Wohngebiet Schletterstraße“
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schletterstraße“ in der Stadt Groitzsch
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schletterstraße“ in der Fassung vom 31.08.2021 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schletterstraße“ mit einer Gesamtgröße von ca. 0,4 ha befindet sich nördlich des Stadtzentrums. Es handelt sich dabei um ein ehemaliges Gärtnereigelände an der Schletterstraße, welches im Norden vom Mühlgraben Groitzsch und einer Kleingartensiedlung begrenzt wird. Der Geltungsbereich schließt einen Teil der Schletterstraße mit ein.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine ehemalige Weihnachtsbaumplantage
im Süden: durch die Schletterstraße und den daran angrenzenden Siedlungsbereich
im Osten: durch einen Siedlungsbereich
im Westen: durch einen Siedlungsbereich
Der Geltungsbereich schließt folgenden Flurstücke der Gemarkung Groitzsch ein: 291/3 und 291/4 sowie 291/5 (teilweise) und 545 (teilweise).
Der dargestellte Ausschnitt der Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 31.08.2021, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:
Darlegung der Umweltbelange
Artenschutzrechtlichen Betroffenheitsabschätzung
Geotechnisches Gutachten
Stellungnahme Löschwasser
Die öffentliche Auslegung erfolgt unter Beachtung des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schletterstraße“ in der Fassung vom 31.08.2021 mit Begründung und inkl. Anlagen in der Zeit vom
01.11.2021 bis 03.12.2021
im Internet auf der Homepage der Stadt Groitzsch sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:
http://www.groitzsch.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schletterstraße“ in der Fassung vom 31.08.2021 in dem Zeitraum der Offenlegung im Rathaus, Markt 1, 04539 Groitzsch, Zimmer XX im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
(Unterschrift)
(Siegel)
Dirk SchmidtE-Mail: dirk.schmidt@groitzsch.de