Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Gewerbegebiet "Krostitz-West 4. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2021 bis 09.09.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Krostitz

über die öffentliche Auslegung der

4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Krostitz-West“

der Gemeinde Krostitz

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2021 mit Beschluss-Nr. 31/2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Krostitz-West“ der Gemeinde Krostitz in der Fassung vom 21.06.2021, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht und Schallschutzgutachten gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Zu den genannten Unterlagen werden folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationsquellen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

(1) Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Krostitz-West“ mit Stand vom 21.06.2021;

(2) Schallimmissionsprognose zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Krostitz-West“ mit Stand vom 25.06.2021;

(3) Terrestrische Biotopkartierung vom 08.06.2021;

(4) Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 25.05.2021;

(5) Landesamt für Umwelt und Geologie, Stellungnahme vom 25.05.2021;

(6) Landratsamt Nordsachsen, Stellungnahme vom 26.05.2021: Sachgebiet Abfall/Bodenschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, Sachgebiet Naturschutz, Sachgebiet Wasserrecht;

(7) Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 21.05.2021.

Folgende Umweltbelange werden behandelt:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft/das Ortsbild und die biologische Vielfalt werden vermieden, vermindert bzw. innerhalb des Plangebietes sowie in sonstigen Geltungsbereichen der 4. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Krostitz-West ausgeglichen;

b)  Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete sind nicht betroffen;

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt entstehen durch die Planung nicht; auf der Grundlage einer Schallimmissionsprognose bleiben die bisher rechtskräftigen Lärmemissionskontingente unverändert weiterhin gültig;

d) Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen;

e) Emissionen, Abfälle und Abwässer entstehen nur im unvermeidbaren Umfang durch die vorgesehene gewerbliche Nutzung; Abfälle und Abwässer werden fach- und sachgerecht entsorgt;

f)   die Installation von Dach-Solaranlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist möglich; die gesetzlichen Bestimmungen zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie im Gewerbebau sind einzuhalten;

g) die Darstellungen des Landschaftsplanes werden berücksichtigt;

h)  die Immissionsgrenzwerte für Luftqualität werden nicht berührt;

i)   schädliche Wechselwirkungen zwischen den Belangen a) bis d) entstehen nicht.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Krostitz-West“ (Stand 21.06.2021) wird mit den o. g. Unterlagen in der Zeit vom 09.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021 während der Dienstzeiten

Mo.+Mi.           8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Di.                   8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Do.                  8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Fr.                   8.00 – 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz öffentlich ausgelegt.

Gleichzeitig wird der Entwurf einschließlich der Begründung, Planzeichnung, Umweltkarte und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf dem Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie auf der Homepage der Gemeinde Krostitz unter www.krostitz.de – Bebauungspläne eingestellt und ist dort abrufbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Krostitz, 29.07.2021

gez. Kläring

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Krostitz, Fr. Gusmanow, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, Tel. 034295/75018, Fax: 034295/75030, E-Mail: info@krostitz.com

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