Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ der Gemeinde Liebschützberg bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhabenplan sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts mit Grünordnungsplan in den jeweiligen Fassungen vom 26.04.2023 mit den Anlagen (Geräuschimmissionsprognose, Geruchsimmissionsprognose, Entwässerungsplanung, Entwurfsplanung zur Rückhaltung gem. AwS) beschlossen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes bezieht sich auf die Gemarkung Zaußwitz mit den Flurstücken 383/6 ,383/7 und 109/1 teilweise in der Gemeinde Liebschützberg im Landkreis Nordsachsen.
Der Entwurf in der Fassung vom 26.04.2023 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 29.04.2022 in der Zeit vom 08.06. bis zum 08.07.2022 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinderäte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 16.05.2023 den Abwägungsbeschluss gefasst. (Beschluss-Nr:43/186/23)
Als wesentliche Änderungen wurden Belange des Sachgebietes Bodenschutz eingearbeitet mit einer zusätzlichen Kompensationsmaßnahme M 5 im Geltungsbereich 3 und der Forderung der unteren Wasserbehörde zu konkret festzusetzenden Versickerungsflächen. Die Änderungen wurden in der Begründung farblich markiert.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durch die Gemeinde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.
Die geänderten Entwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Beschlüsse sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gleichzeitig eingeholt.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen ausgelegt:
Stellungnahmen von Behörden, Träger öffentlicher Belange:
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 14.07.2023 bis einschließlich 17.07.2023
in der Gemeinde Liebschützberg, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg, OT Borna, Zimmer 7. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist für jedermann während der Dienststunden möglich.
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während der oben genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes äußern und Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgeben.
Ebenso wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.liebschuetzberg.de) eingestellt. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Liebschützberg, den 07.06.2023
Sebastian Sommer
Bürgermeister
Heike KretzschmarE-Mail: liegenschaften.liebschuetzberg@kin-sachsen.de