Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
des Bebauungsplans "Emil-Riedel-Straße / An den Teichen"
in der Vorentwurfsfassung 06/2021
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 401/6, 401/7, 401/8, 401/9, 401/10 und 401/11 der Gemarkung Unterwiesenthai (siehe beistehende Abbildung).
Geplant ist die Festsetzung von Sondergebieten, die der Erholung dienen, mit der Zweckbestimmung "Ferienhaus- und Appartementanlage".
Zu den Auslegungsunterlagen gehören neben dem Bebauungsplan auch die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie ein Artenschutzfachbeitrag.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Markt 8, 09484 Kurort Oberwiesenthai, Zimmer 15 (1. OG)
vom 09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen werden im Auslegungszeitraum auch online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) sowie die Website der Stadt Oberwiesenthai (www.oberwiesenthal.de unter der Rubrik "Stadtinformation - Aktuelles") zugänglich sein.
Kurort Oberwiesenthai, den 02.08.2021
Ernst
Bürgermeister
Rathaus,
Markt 8,
09484 Kurort Oberwiesenthai,
Zimmer 15 (1. OG)