Bebauungsplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Beschluss

Bebauungsplan "Zum Waldblick" OT Naundorf der Gemeinde Zschepplin

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 12.07.2021 bis 11.07.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

„Zum Waldblick“ im Ortsteil Naundorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 den Bebauungsplan „Zum Waldblick“ im Ortsteil Naundorf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Beschluss-Nr. 19/2021). Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 176/5, 176/6 und 507 der Gemarkung Naundorf, Flur 1 auf einer Gesamtfläche von rund 6.100 m² und ist der beigefügten Abbildung zu entnehmen.

Jedermann kann die Satzung mit der Begründung in der Bauverwaltung des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg, zu den Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Zschepplin, 19.04.2021                                                             Kunath

                                                                                             Bürgermeister

Kontakt

Verwaltungsverband Eilenburg-West

Gemeinde Zschepplin

Torgauer Straße 38

04838 Eilenburg

Tel.: 03423-662272

Mail: info@vv-eilenburg-west.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • unterzeichneter Plan
  • Satzungsbeschluss
  • veröffentlichung Satzungsbeschluss

Informationen

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