Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Hohndorf Aufstellungsbeschluss

Sondergebiet Walderholung Hohndorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2021 bis 14.08.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

(BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohndorf hat in seiner Sitzung am 11.06.2021 nachfolgenden Beschluss (Nr. 15/2021) gefasst:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohndorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Walderholung Hohndorf“ in der Gemeinde Hohndorf auf dem Flurstück 362/25 der Gemarkung Hohndorf. Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Verfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem als Anlage 2 beigefügtem Übersichtslageplan dargestellt.

Folgende Ziele und Zwecke werden angestrebt:

Seitens des aktuellen Eigentümers wird die Realisierung eines Vorhabens rund um das Objekt Walderholung beabsichtigt. Es soll hier neben der Gastronomie und Hotellerie ein Aus- und Weiterbildungszentrum für Lehrer und Erzieher entstehen. Weiterhin sollen ganzjährig vielseitige Bildungsangebote für Schüler in Form von Projektwochen, Englischcamps, naturwissenschaftlichen Camps oder auch geschichtlich ausgerichtete Projekte (Bergbau usw.) durchgeführt werden.

Die Projekte mit jungen Menschen finden jeweils in Exkursionswochen von Montag bis Freitag statt. Es ist während der Zeit von einer Anzahl von maximal 2 Klassen mit je ca. 20-22 Schülern zzgl. Lehrer auszugehen.

Die bestehenden 16 Übernachtungsmöglichkeiten im Hotelbereich sollen nach einer Sanierung auch zukünftig zur Verfügung stehen. Ergänzend sollen für das Projekt neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, welche Platz für ca. 45 Personen zzgl. Betreuer bieten sollen. Diese Unterkünfte sollen dem Standort angepasst und dem Charakter einer guten Jugendherberge entsprechen. Es ist vorgesehen eingeschossige, hochisolierte Blockbohlenfertigteilhäuser auf einer Bodenplatte zu errichten. Ferner besteht die Überlegung ein kleines Gemeinschaftshaus mit zu integrieren.

Die Essensversorgung erfolgt über die vorhandene Gaststätte.

Um auch attraktive Nachmittagsangebote und Spielmöglichkeiten anbieten zu können, sind zusätzlich ein moderner Spielplatz, Sportflächen für Fußball usw. zu schaffen.

Das dafür vorgesehene Grundstück (Flurstück 362/25) mit einer Fläche von 12.062 m² liegt im Außenbereich. Das Vorhaben stellt kein im Außenbereich privilegiert zulässiges Vorhaben dar. Die Zulässigkeit lässt sich daher nur über ein zweistufiges Bebauungsplanverfahren herstellen.

Hinweise:

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht, auf der Internetseite der Gemeinde Hohndorf veröffentlicht und im Zentralen Internetportal des Landes eingestellt.

Im zweistufigen Verfahren nach BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (zum Vorentwurf) und nach § 3 Abs. 2 BauGB (zum Entwurf). Dies wird jeweils gesondert ortsüblich bekannt gemacht, auf der Internetseite der Gemeinde Hohndorf veröffentlicht und im Zentralen Internetportal des Landes eingestellt.

Weiterhin werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (zum Vorentwurf) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (zum Entwurf) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

gez.                  

Matthias Groschwitz                                                      

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Hohndorf

Bauamt

Sylvia Bremer

s.bremer@hohndorf.com

037298-302823

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