Bebauungsplan Stadt Borna Erneute Beteiligung

Bezeichnung * vorhabenbezogener Bebauungsplanes "Photovoltaikanlage Borna A72"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.05.2021 bis 18.06.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 06.02.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Borna A72“ für Flächen östlich der A72, nördlich der OVS Borna-Dittmannsdorf beschlossen.

In seiner Sitzung am 15.04.2021 hat der Stadtrat den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Borna A72“ sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht, Stand 03/2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Vorhabenträger plant nunmehr eine Erweiterung des Geltungsbereiches von 6,29 ha auf 11,68 ha auf den Flurstücken

  • 2419/9 - neue Bezeichnung 2419/38
  • 1299/12 - neue Bezeichnung 1299/16 und
  • 2419/6 - neue Bezeichnung 2419/35

der Gemarkung Borna. Die Erweiterung des Geltungsbereiches resultiert aus der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2021, wo die Förderung von Photovoltaikanlagen im Autobahnrandstreifen von 110 m auf 200 m erweitert wurde (siehe § 37 Abs. 2c EEG).

(Graphik einfügen)

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll auf einer derzeit als Acker genutzten Fläche Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Module werden 15° Südost ausgerichtet und sind max. 2,50m hoch. Das Gebiet soll als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage gem. § 11 Abs. 2 BauNVO entwickelt werden.

Der 2. Entwurf der Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit vom 19.05.21 bis einschließlich 18.06.21 in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ Nr. 1, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Zur genannten Zeit können Stellungnahmen von jedermann bei der Stadt Borna schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

E-Mail: fd31@borna.de

Telefon: 03433-873232

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Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

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  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
  6. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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