Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Bad Düben Frühzeitige Beteiligung

Wohnbebauung Hinter den Mühlen, Teil 2 - Alaunwerksweg, Stadt Bad Düben

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.05.2021 bis 01.06.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hinter den Mühlen, Teil 2- Alaunwerksweg“ der Stadt Bad Düben gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat mit Beschluss (Nr. 7-18-843) vom 29.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hinter den Mühlen, Teil 2 - Alaunwerksweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und damit die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2000 aufgrund der Reduzierung des Geltungsbereiches beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Flur 2:

Teile der Flurstücke 414 und 178/25 in der Gemarkung Bad Düben

Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan durch eine rote Umrandung dargestellt. Es gilt die Innenseite der Umrandung als Geltungsbereichsgrenze.

Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes  „Wohngebiet Hinter den Mühlen, Teil 2 – Alaunwerksweg“ in der Fassung vom 12.04.2021 durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hinter den Mühlen, Teil 2 – Alaunwerksweg“ und die Begründung sowie der Umweltbericht liegen zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

17.05.2021 bis zum 01.06.2021

im Rathaus der Stadt Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag:              09.00 - 12.00      und     13.30 - 15.00 Uhr

Dienstag:             09.00 - 12.00      und     13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch:           geschlossen

Donnerstag:       09.00 - 12.00      und     13.00 - 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr.

In Anbetracht der gegenwärtig wegen der Corona-Pandemie verfügten Einschränkungen des Publikumsverkehrs wird zur Wahrnehmung der Einsichtnahme in die Unterlagen um eine vorherige telefonische oder schriftliche Anmeldung gebeten. (Tel.: 034243 72211, Fax 034243 72270, eMail: stadt@bad-dueben.de)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die kompletten Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite www.bad-dueben.de unter der Rubrik Stadtentwicklung/ Auslegungen sowie auf den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf und der Begründung schriftlich oder während der vor genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Hinter den Mühlen, Teil 2 – Alaunwerksweg“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Bad Düben,  den 05.05.2021                        

Astrid Münster                                                                                       

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Heike Dietzsch, Heike.Dietzsch@bad-dueben.de, Tel. 034243/72265

Thomas Brandt, Thomas.Brandt@bad-dueben.de, Tel. 034243/72260

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlage 1
  • Umweltbericht

Informationen

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