Bebauungsplan Gemeinde Priestewitz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Medessen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2021 bis 07.05.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Medessen” der Gemeinde Priestewitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Medessen" gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 39/21).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich der Ortslage Medessen. Er besteht aus drei Teilen und liegt nördlich angrenzend an die Bahnstrecke Leipzig-Dresden und nördlich der Bahnstrecke Weißig-Böhla. Er umfasst auf einer Fläche von 14,2 Hektar die Flurstücke 238/4, 239/7, 240/12, 240/19, 240/20, 240/21, 242/6, 242/7, 242/8, 242/9, 242/10, 243/9, 244/4, 244/6, 245/2, 255/9, 256/5, 257/6, 257/7, 257/9, 257/10, 260/18; 260/20, 260/21, 260/23, 260/24, 260/61, 260/62, 260/64, 260/65, 283/12, 283/13 (teilweise), 283/14, 283/15 und 283/20 der Gemarkung Medessen und ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Medessen" mit Begründung und Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 in der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, Zimmer 106, 01561 Priestewitz während der nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Montag           7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Dienstag         7:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Donnerstag     7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            7:00-12:00 Uhr

Parallel sind die Planunterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet auf den Websites

https://www.priestewitz.de/priestewitz/aktuelles.asp

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Im Rahmen der Begründung mit Umweltbericht und integriertem Artenschutzfachbeitrag:

Informationen zum Bestand der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter (Versiegelung, Eingriffe in den Boden, Verlust von Lebensräumen, Beeinträchtigung des Landschaftsbilds) und Beschreibung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen und der Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Schutzgüter (u. a. Entwicklung von Grünflächen, Heckenpflanzungen als Sichtschutz). Informationen zu im Plangebiet potentiell vorkommenden streng und besonders geschützten Arten (z. B. bodenbrütende Vogelarten, Zauneidechse) sowie geplanten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (z. B. Bauzeitenregelung, Aufwertung von Flächen für die Zauneidechse, Maßnahme zum Abfangen und Umsetzen von Zauneidechsen) zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbote.

Im Rahmen bereits vorliegender Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung:

Informationen und Hinweise zum Umgang mit streng und besonders geschützten Arten (Zauneidechse, bodenbrütende Vogelarten), zum Umgang mit Bodenmaterial während der Baumaßnahmen, Bedenken und Hinweise zum Entzug landwirtschaftlicher Fläche und den Auswirkungen auf die ansässigen Landwirtschaftsbetriebe, Hinweise zum Umgang mit im Plangebiet vermuteten Bodendenkmalen, zur Beschaffenheit des Baugrundes und zu im Plangebiet vorhandenen, natürlichen Wasserabflussbahnen und zum Erosionsschutz sowie Vorschläge zu geeigneten Pflegemaßnahmen.

Zudem sind als Anlage zur Begründung folgende Gutachten Bestandteil der auszulegenden Unterlagen:

Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen mit Informationen und Prognosen zu den zu erwartenden Blendungen an den anliegenden Bahnstrecken und möglichen Maßnahmen zur Vermeidung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen steht das Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Priestewitz, 25.03.2021

gez. Gajewi

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Büro Knoblich Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Heinrich-Heine-Straße 13

15537 Erkner

Telefon (033 62) 8 83 61-0

Fax (033 62) 8 83 61-59

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Anlage 1 zur Begründung
  • Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag
  • Anlage 1 zum Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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