Bebauungsplan Stadt Borna Beschluss

rechtskräftiger Bebauungsplan nach § 13b BauGB "Auenblick"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 16.02.2021 bis 15.02.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Bebauungsplan „Auenblick“ nach   § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Stand 11/2020) als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einschließlich Anlagen von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude, An der Wyhra 1 in 04552 Borna, Zimmer 202 während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kontakt

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 31 - Bauverwaltung, Bauordnung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

E-Mail: fd31@borna.de

Telefon: 03433-873232

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Lärmimmissionsprognose
  • Lärmimmissionsprognose_Ergänzung
  • Baugrundgutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang