BEKANNTMACHUNG
ÜBER DIE GENEHMIGUNGSFIKTION ZUM
BEBAUUNGSPLAN „Waldsee Groß Düben – Wochenendhausgebiet Westufer“
GEMÄß § 10 ABS.3 BAUGB
Bebauungsplan
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Groß Düben geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Helmut Krautz Groß Düben, den 24.02.2021
Bürgermeister
Steffen Seidlich, amt für Planen, Bauen, Bergbau, 035773/72923, planen.bergbau@schleife-slepo.de