Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Bernstadt auf dem Eigen Beschluss

Klarstellungssatzung für den Bereich 'Dorfstraße vom Feuerlöschteich bis Klosterstraße' in Bernstadt / OS Dittersbach

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 31.03.2021 bis 01.04.2022
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Bekanntmachung der Stadt Bernstadt auf dem Eigen über den Beschluss einer Klarstellungssatzung für den Bereich „Dorfstraße vom Feuerlöschteich bis zur Klosterstraße“ in der Ortschaft Dittersbach mit dem Geltungsbereich der Flurstücke Nr. 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 13/6, 15, 16, 17, 18, 19/1, 19/2 teilweise, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 37a, 38, 39/1, 39/2, 39/4, 39/6, 39/7, 86, 294/7, 294/9, 297a, 297/1, 882/1 teilweise, 915, 916, 917 teilweise, 918 sowie 920“ nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2021mit Beschluss Nr. 2021/19/02 die Klarstellungssatzung für den Bereich „Dorfstraße vom Feuerlöschteich bis Klosterstraße“ mit dem Geltungsbereich der Flurstücke 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 13/6, 15, 16, 17, 18, 19/1, 19/2 teilweise, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 37a, 38, 39/1, 39/2, 39/4, 39/6, 39/7, 86, 294/7, 294/9, 297a, 297/1, 882/1 teilweise, 915, 916, 917 teilweise, 918 sowie 920 nach §34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Mit der beschlossenen Satzung wird die Zugehörigkeit des vorgenannten Gebietes innerhalb der Grenzen des beigefügten Lageplanes in der Fassung vom 11.03.2021 zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach §34 BauGB klargestellt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung nach den §§ 10 Abs. 3 und 34 Abs. 6 BauGB in Kraft.

Gemäß §10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB kann diese Satzung und der Lageplan von jedermann ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Bernstadt auf dem Eigen, Bautzener Straße 21, 02748 Bernstadt auf dem Eigen im Bauamt während der Öffnungszeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Verfahrensvermerk:

Gemäß §4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

der Bürgermeister dem Beschluss nach §52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

vor Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Bernstadt, 12.03.2021

gez. Markus Weise

Bürgermeister 

Stadt Bernstadt auf dem Eigen

Kontakt

Herr Fröhlich

Bauamt

Bautzener Straße 21

02748 Bernstadt auf dem Eigen

Tel.: 035874 / 285-36

Mail: bauamt@stadt-bernstadt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Beschluss
  • Klarstellungssatzung
  • Begründung

Informationen

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