Flächennutzungsplan Stadt Grünhain-Beierfeld Beschluss

Bekanntmachung der Stadt Grünhain-Beierfeld, BP "Wohnen am Mühlberg" und Anpassung des FNP

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 16.12.2020 bis 15.12.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses eines Bebauungsplanes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung der Stadt Grünhain-Beierfeld zum Beschluss des Bebauungsplanes "Wohnen am Mühlberg" in der Stadt Grünhain-Beierfeld, OT  Waschleithe im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB

Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld hat in seiner Sitzung am 02.11 .2020 mit Beschluss Nr.: SR-2019-2024/11 0/16 den Bebauungsplan "Wohnen am Mühlberg" der Stadt Grünhain-Beierfeld bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 :500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom November 2020 als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. - Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Wohnen am Mühlberg" in Kraft.

Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplanes "Wohnen am Mühlberg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld, Bau- und Investmanagement, Zimmer 211, während nachfolgend genannter Zeiten einsehen:
Montag            09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag         09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch          09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag     09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr  
Freitag            09.00 bis 12.00 Uhr


Gemäß § 6a Abs. 2 und § 10a Abs.2 BauGB werden der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und die wirksame Berichtigung des Flächennutzungsplanes ergänzend auf dem Internetportal der Stadt Grünhain-Beierfeld unter www.beierfeld.de und über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https:/Ibuergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs Bebauungsplan "Wohnen am Mühlberg" Grünhain-Beierfeld, Gern. Waschleithe Seite 1 von 4 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Grünhain-Beierfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

§ 215 Abs.1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Berichtigung des Flächennutzungsplanes


Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen am Mühlberg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB wird der seit 19. Juli 2006 wirksame Flächennutzungsplan (FNP) in Anwendung des § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes angepasst. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden . Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Die Berichtigung des FNP erstreckt sich über den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes. Dieser Bereich des Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan im Zuge der Anpassung von einer "Fläche für die Landwirtschaft" mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes künftig als "Wohnbaufläche" dargestellt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes kann in der Stadtverwaltung GrünhainBeierfeld während der o.g. Zeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Bekanntmachungsanordnung gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO gilt dies nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.


Anlage:
Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bebauungsplan "Wohnen am Mühlberg" in Grünhain-Beierfeld, Gemarkung Waschleithe

  • Planausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
  • Darstellung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Grünhain-Beierfeld, 24.11.2020

Rudler
Bürgermeister
 

Kontakt

Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld, Bau- und Investmanagement, Zimmer 211

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anhang 1_Bestandsplan 03-2019
  • Anhang 2_Aktennotiz_Forst_LRA_18.12.18
  • Anlage 3_Waldabstand_LRA_12.12.19
  • Anlage 4_Regenwasser
  • Anpassung FNP gemäß § 13a

Informationen

Übersicht
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