Bekanntmachung
Bebauungsplans gemäß §13b BauGB der Gemeinde Beilrode
für die Flurstücke 511/1 und 512 der Flur 9, Gemarkung Beilrode
„Sportplatzweg Beilrode“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses – Inkrafttreten –
Der Gemeinderat der Gemeinde Beilrode hat in seiner Sitzung am 13.10.2020, mit Beschluss-Nr. 55/10/20-7, den Bebauungsplan nach § 13b BauGB „Sportplatzweg Beilrode“ in 04886 Beilrode und die dazugehörige Begründung gem. § 9 (8) BauGB, in der Fassung vom 05.10.2020, als Satzung beschlossen.
Vom Landratsamt Nordsachsen wurde mit Bescheid vom 18.02.2021, Registriernummer: 030/02/2021, Aktenzeichen 2019-06041, der Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode „Sportplatzweg Beilrode“ nach § 13b BauGB, in der Fassung vom 05.10.2020, bestehend aus:
genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan in der Fassung vom 05.10.2020 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans der Gemeinde Beilrode „Sportplatzweg Beilrode“ nach § 13b BauGB, in der Fassung vom 05.10.2020, umfasst die Flurstücke 511/1 und 512, der Flur 9, der Gemarkung Beilrode und ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Vom Tage dieser Bekanntmachung an, kann der Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode „Sportplatzweg Beilrode“ nach § 13b BauGB, in der Fassung vom 05.10.2020, in der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhof-straße 21, in 04886 Beilrode, nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung, während der Dienst- und Geschäftszeiten:
Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich ist der Bebauungsplan der Gemeinde Beilrode „Sportplatzweg Beilrode“ nach § 13b BauGB, in der Fassung vom 05.10.2020, entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:
auf der Internetpräsenz der Gemeinde Beilrode unter: https://www.beilrode.de/seite/457354/publikationen-veröffentlichungen.html
und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Rechtsbehelf:
1. Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44, Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44, Abs. 5 BauGB hingewiesen.
2. Beachtliche Verletzungen der in § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214, Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214, Abs. 3, Satz 2 beachtlichen Mängeln des Abwägungs-vorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
3. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der derzeit gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 4, Abs. 4 SächsGemO, nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden.
Beilrode, den 11.03.2021
R. Vetter
Der Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Beilrode, Bauamt, Frau Schultz-Zeidler