Bebauungsplan Stadt Elstra Beschluss

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Ehemalige Hopfendarre"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.06.2021 bis 14.06.2022
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Planzeichnung

Genehmigung des Bebauungsplanes „Ehemalige Hopfendarre“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elstra zur Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Ehemalige Hopfendarre“ in der Fassung vom 02.03.2021

Der vom Stadtrat der Stadt Elstra mit Beschluss Nr. 100-18/2021 vom 22.03.2021 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Ehemalige Hopfendarre" im OT Prietitz wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 27. Mai 2021 (Aktenzeichen 621.P1169) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 788, 789, 792/1 und 794 Stadt Elstra, Gemarkung Prietitz.

Kontaktperson

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und die zusammenfassende Erklärung gemäß §10 Absatz 3 BauGB in der Stadtverwaltung Elstra zu den Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Sprechzeiten:  Montag           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 Dienstag        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 Donnerstag    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Gemäß § 10a Abs. 2 BauG wird der Inkraft getretene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und zusammenfassender Erklärung, ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.elstra.de). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Elstra unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung
  • Bekanntmachung

Informationen

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