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Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und die zusammenfassende Erklärung gemäß §10 Absatz 3 BauGB in der Stadtverwaltung Elstra zu den Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Sprechzeiten: Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Gemäß § 10a Abs. 2 BauG wird der Inkraft getretene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und zusammenfassender Erklärung, ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.elstra.de). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Elstra unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.