Bebauungsplan Gemeinde Callenberg Beschluss

2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungslanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Spedition Prüstel GmbH

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 10.10.2020 bis 09.10.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Spedition Prüstel GmbH

Der Gemeinderat Callenberg hat in seiner Sitzung am 28.09.2020 mit Beschluss-Nr. 64/2020 den Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Spedition Prüstel GmbH, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom September 2020 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Spedition Prüstel GmbH in Kraft.

Alle Interessierten können die Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Spedition Prüstel GmbH mit Begründung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Callenberg während der folgender Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag           9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.callenberg.de) sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs.1 BauGB werden:

- eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Callenberg, den 10.10.2020

Röthig

Bürgermeister

(Siegel)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Callenberg

Frau Haubold, Fachbereichsleiterin Bauverwaltung

Tel.: 03723/69996-40

Mail: haubold@callenberg.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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