Der Entwurf des Bebauungsplanes „Großstolpen Mitte“ i. d. F. vom 13.08.2020 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt.
Hintergrund
Die Stadt Groitzsch beabsichtigt mit der Planung den Wohnstandort Großstolpen zu attraktivieren und dem gegenwärtigen und mittelfristigen Mangel an Wohnbauland zur Selbstnutzung zu begegnen.
Ziel ist die Schaffung von ca. 9 Parzellen für Eigenheime in der Mitte der Gemarkung Großstolpen. Die Realisierung von Wohnbauland an entsprechender Stelle setzt die Schaffung von Baurecht durch das Planinstrument eines Bebauungsplanes voraus.
Im Auftrag der Stadt Groitzsch erfolgt daher eine erneute förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 4 BauGB im laufenden Planungsverfahren für den Bebauungsplan „Großstolpen Mitte“ (im Verfahren nach § 13b BauGB) durch das Planungsbüro PLA.NET Sachsen GmbH. Das Erfordernis der nochmaligen Beteiligung ergibt sich aus einem neuen Sachstand, der aus einer schalltechnischen Untersuchung mit dem Ziel, schädliche Umwelteinflüsse für das Plangebiet aus benachbarten Nutzungen auszuschließen, resultiert. Im Planentwurf i.d.F vom 13.08.20202 sind dazu die Festsetzungen (Teil B) unter Punkt 4 und in der Begründung vom 13.08.2020 der Abschnitt 6.5 sowie die Anlage 3 zur Begründung (Schalltechnische Untersuchung Projekt-Nr.: 5576; Immissionsschutz | Bauleitplanung Bebauungsplan „Großstolpen Mitte“ in 04539 Groitzsch OT Großstolpen, Version 1.0 vom 22.07.2020) zu beachten.
Da eine Stellungnahme nur zum Aspekt Schallimmissionen abzugeben ist, wird die Frist zur Beteiligung im Einklang mit den Regelungen in § 4a Abs. 3 auf 16 Tage reduziert (verkürzte Beteiligung).
Dirk Schmidt E-Mail: dirk.schmidt@groitzsch.de