Bebauungsplan Gemeinde Wermsdorf Beschluss

Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossblick“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.05.2022 bis 12.05.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Wermsdorf über die Genehmigung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schlossblick“ Wermsdorf Das Landratsamt Nordsachsen hat mit Bescheid vom 25.04.2022 Az.: 2019-06166 den vom Gemeinderat in der Sitzung am 22.12.2021 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossblick“ der Gemeinde Wermsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan in der Fassung vom 30.11.2021 tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tage dieser Bekanntmachung an in der Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Bauamt, Zimmer 12, Altes Jagdschloß 1, 04779 Wermsdorf während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplans und seiner Begründung Auskunft verlangen. Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen. 2. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). 3. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der derzeit gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden. Wermsdorf, den 09.05.2022 Matthias Müller Siegel Bürgermeister Vorschaubild Geltungsbereich

Kontaktperson

Herr Keller, Tel.: 034364-811-16 e-mail: keller@wermsdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung Begründung, 30.11.2021
  • B-PLan 30.11.2021
  • Umweltbelange 30.11.2021
  • FFH und SPA 30.11.2021
  • Wohnbedarf 30.11.2021
  • Löschwasser 30.11.2021
  • Bekanntmachung 09.05.2022

Informationen

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