Außenbereichssatzung Stadt Hartenstein Beschluss

Außenbereichssatzung „Am Sportplatz Zschocken“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.07.2020 bis 08.07.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der Außenbereichssatzung „Am Sportplatz Zschocken“ im Bereich der Flurstücke

344/4; 344/30; 346a und Teilflurstücke aus 344/3; 346/2 der Gemarkung

Niederschocken (NZ)                                                                                                        

Der Stadtrat der Stadt Hartenstein hat am 15.Januar 2013  nach §35 Abs. 6 BauGB die  

Außenbereichssatzung „Am Sportplatz Zschocken“ im Bereich der Flurstücke 344/4; 344/30;

346a und Teilflurstücke aus 344/3; 346/2 der Gemarkung Niederschocken (NZ) beschlossen.

Die Satzung wurde am 11.März 2013 ausgefertigt und tritt zum 12.Märtz 2013 rückwirkend in Kraft.

Nach dem in der Ersatzbekanntmachung angegebenen Auslegungszeitraum kann die Satzung einschließlich Begründung im Bauamt der Stadt Hartenstein, Marktplatz 9, 08118 Hartenstein, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Hartenstein, den 30.06.2020

Steiner                                                                                  

Bürgermeister

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Bekanntmachungsanordnung:

  • Ersatzbekanntmachung nach § 3 der Bekanntmachungssatzung.

Die Satzung einschließlich Lageplan (nach § 3 Bestandteil der Satzung), können durch jedermann kostenlos im Rathaus Hartenstein, Marktplatz 9, 08118 Hartenstein, Zi.-Nr. 106

Ab den 13. Juli 2020 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • Montag        8.00 - 12.00 Uhr   und  13.00 - 16.00 Uhr
  • Dienstag      8.00 - 12.00 Uhr   und  13.00 - 18.00 Uhr
  • Donnerstag  8.00 - 12.00 Uhr   und  13.00 - 16.00 Uhr
  • Freitag         8.00 - 12.00 Uhr

Die Außenbereichssatzung „Am Sportplatz Zschocken“ die der Stadtrat der Stadt Hartenstein am 15. Januar 2013 beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, dass

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
  4. vor Ablauf der Jahresfrist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hartenstein, den 30.06.2020

Steiner

Bürgermeister                                                              

Kontakt

Stadtverwaltung Hartenstein

Herr Schönherr

Marktplatz 9

08118 Hartenstein

torsten.schoenherr@stadt-hartenstein.de

037605 76432

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