Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Standortverlagerung Penny-Markt“ in der Stadt Waldenburg
Der vom Stadtrat der Stadt Waldenburg am 04.06.2019 beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan 01/2017 „Standortverlagerung Penny-Markt“ in der Stadt Waldenburg in der Fassung 04/2019 mit Änderung 07/2019 wurde mit Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Zwickau vom 18.02.2020, Aktenzeichen 1462-621.42.01634 mit Auflagen und Hinweisen genehmigt. Die Auflagen wurden mit der Bestätigung der „Löschwasserbereitstellung durch die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage“ des RZV Lugau-Glauchau vom 05.03.2020 erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und beauflagten Nachreichungen im Rathaus der Stadt Waldenburg, Markt 1, Bauamt während der Sprechzeiten
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
Umgrenzung Plangebiet mit Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2017 „Standortverlagerung Penny-Markt“ in der Stadt Waldenburg
in der Fassung 07/2019 (ohne Maßstab)
Ralph Zenker