Bebauungsplan Stadt Borna Beschluss

rechtskräftiger Bebauungsplan "Kesselshainer Siedlung" - 8. Änderung "Wohngebiet Am Lerchenberg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 07.03.2020 bis 06.03.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Kesselshainer Siedlung – Wohngebiet Am Lerchenberg“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht (Stand 06/2019) als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude, An der Wyhra 1 in 04552 Borna, Zimmer 202 während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

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Die in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 2 bis 4c, 12 - 38 BauGB  erhoben. Dies erfolgt in aller Regel zur Beteiligung der jeweiligen Träger privater oder öffentlicher Belange, sowie sachkundigen Dritten, um eine entsprechende und sachgerechte Abwägung in der Fachplanung zu ermöglichen.

"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung und -sperrung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt ist.
  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
  6. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht und Anlagen
  • zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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