Flächennutzungsplan Stadt Grünhain-Beierfeld Beschluss

Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Grünhain-Beierfeld

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.05.2020 bis 19.05.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Grünhain-Beierfeld "Erweiterung der gewerblichen Bauflächen Bereich Grünhain, Kühnhaider Straße"

Mit Bescheid vom 26.06.2019, Aktenzeichen: 00973-2019-60, hat das Landratsamt Erzgebirgskreis die am 04.03.2019 vom Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grünhain-Beierfeld genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grünhain-Beierfeld - Erweiterung der gewerblichen Bauflächen Bereich Grünhain, Kühnhaider Straße, wirksam.
Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Grünhain- Beierfeld - Erweiterung der gewerblichen Bauflächen Bereich Grünhain, Kühnhaider Straße und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld Bau- und Investmanagement Zimmer 211, während nachfolgend genannter Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag       von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag     von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch      von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag        von 09.00 bis 12.00 Uhr

Die wirksame 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch in das Internet eingestellt und wird über das zentrale
Internetportal des Landes Sachsen zugänglich gemacht.

Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 21 S Abs. 1 Satz 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlicheVerletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Grünhain-Beierfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

GrÜnhain-Beierfeld,07.04.2020

Joachim Rudler

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld

August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld 

Bau- und Investmanagement, Zimmer 211

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planausfertigung
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

Übersicht
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